IN DER ERWÄGUNG, dass NeuroTracker verschiedene proprietäre kommerzielle Systeme und Anwendungen entwickelt hat, die neurologische Technologien nutzen, um die kognitiven Fähigkeiten und die Leistung des Menschen zu verbessern;
IN DER ERWÄGUNG, dass NeuroTracker und der Kunde Bedingungen vereinbart haben, nach denen der Kunde verschiedene von NeuroTracker entwickelte proprietäre Produkte und Technologien nutzen wird und nach denen NeuroTracker Dienstleistungen für den Kunden erbringen kann, alles gemäß einer von ihm vereinbarten Bestellung („PO“) Parteien;
JETZT vereinbaren die Parteien daher unter Berücksichtigung der PO Folgendes, wobei diese Bedingungen als „Vereinbarung“ oder „MLST“ bezeichnet werden:
1. Definitionen.
Allgemein. In dieser Vereinbarung haben die folgenden Begriffe die folgende Bedeutung, sofern der Kontext nichts anderes erfordert und spezifiziert. Bestimmte andere Begriffe können an anderer Stelle in dieser Vereinbarung definiert werden.
„
„
„Dokumentation“ bezeichnet die Dokumentation, die NeuroTracker dem Kunden im Allgemeinen zur Verfügung stellt und die von NeuroTracker von Zeit zu Zeit überarbeitet werden kann. Hierzu können Benutzerhandbücher, Handbücher, Versionshinweise und von NeuroTracker bereitgestellte Online-Hilfedateien zu Installation, Betrieb usw. gehören Nutzung des Systems und zusätzlicher Software. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, wird die gesamte Dokumentation in englischer Sprache bereitgestellt.
„Geistiges Eigentum (Rechte)“ bezeichnet alle geistigen Eigentums-, gewerblichen und anderen Eigentumsrechte, die nach den Gesetzen eines Landes oder einer seiner politischen Untereinheiten geschützt oder schützbar sind, einschließlich, aber nicht beschränkt auf (a) alle Handelsnamen und Handelsaufmachungen , Warenzeichen, Dienstleistungsmarken, Logos, Markennamen und andere Kennzeichen; (b) Urheberrechte, Urheberpersönlichkeitsrechte (einschließlich Namensnennungsrechte und Integritätsrechte), verwandte Rechte und verwandte Rechte; (c) alle Geschäftsgeheimnisse, Erfindungen, Entdeckungen, Geräte, Prozesse, Designs, Techniken, Geschäftsgeheimnisse, Ideen, Know-how und andere vertrauliche oder geschützte Informationen, unabhängig davon, ob sie in die Praxis umgesetzt werden oder nicht; (d) alle in- und ausländischen Patente sowie deren Registrierungen, Anmeldungen, Erneuerungen, Erweiterungen und Fortsetzungen, ganz oder teilweise.
„Persönliche Daten“ sind alle Informationen, die eine bestimmte Person identifizieren oder mit ihr in Verbindung gebracht werden können, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Name, Sozialversicherungsnummer, Kredit-/Debitkartennummern, Bankleitzahlen, Führerscheinnummer, Telefonnummern, physische Adressen, E-Mail-Adressen , Einzelheiten zu Bestellungen und Ausführungen sowie andere personenbezogene Daten im Sinne der geltenden Gesetze und/oder Vorschriften.
„Bestellung“ oder „PO“ bezeichnet eine schriftliche Beschreibung der von NeuroTracker zu liefernden Leistungen und Dienstleistungen sowie der NeuroTracker vom Kunden geschuldeten Gebühren, die von den Parteien von Zeit zu Zeit schriftlich geändert werden können. Um wirksam zu sein, müssen alle Änderungen der Bestellung in einem schriftlichen Nachtrag oder einer Ergänzung erfolgen, die auf diese Vereinbarung verweist und von jeder der Parteien ausgeführt wird.
„Materialien Dritter“ bezeichnet alle Codes, Inhalte oder Materialien, an denen ein Dritter eine Eigentumsbeteiligung hat oder geistige Eigentumsrechte besitzt. Zu den Materialien Dritter gehören Freeware, Shareware oder jeglicher Open-Source-Code und Open-Source-Software.
„Dienstleistungen“ bezeichnet die Softwareentwicklung, -modifikation, -implementierung, -konfiguration und andere Aufgaben und Dienstleistungen, die vom Kunden gemäß der Bestellung auszuführen sind.
„System“ oder „NeuroTracker-System“ bezeichnet eine bestimmte, definierte Version der NeuroTracker-Technologien, die die Parteien vereinbart haben und die NeuroTracker ganz oder teilweise für den Kunden nach eigenem Ermessen liefern, implementieren, anpassen und/oder betreiben wird werden in der von beiden Parteien ausgeführten Bestellung näher beschrieben, die eines der folgenden Elemente oder Kombinationen davon enthalten kann: Quellcode, Objektcode, Softwarearchitektur, Grafikdateien, Designdateien, Erfindungen, proprietäre Technologien, Geschäftsgeheimnisse und/oder Besonderes Elemente angepasst für die Kunde.
2.
Allgemein. Gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung liefert und installiert NeuroTracker das NeuroTracker-System für den Kunden und erbringt die Dienstleistungen und/oder stellt für den Kunden die in der Bestellung beschriebenen Leistungen bereit, einschließlich der von den Parteien ausgeführten ersten Bestellung. Zusätzliche Systeme, Lieferungen und/oder Dienstleistungen, die der Kunde gegebenenfalls wünscht, erfordern die Unterzeichnung einer neuen Bestellung, die ein Zusatz zu dieser Vereinbarung wird und von beiden Parteien unterzeichnet und datiert werden muss. Sofern in einer Bestellung nicht anders angegeben, werden die Dienstleistungen in Kanada erbracht.
Bestellungen. Die Bestellung oder jede später ausgeführte Bestellung muss eine schriftliche Projektbeschreibung enthalten, in der das NeuroTracker-System spezifiziert wird, einschließlich der Liefer-, Test- und Abnahmeverfahren für das System, die zu erbringenden Leistungen und Dienstleistungen sowie die vom Kunden an NeuroTracker zu zahlenden Gebühren. Die Bestellung muss spezifische Beschreibungen aller Lieferungen und Dienstleistungen oder Phasen davon enthalten, die an dem von den Parteien angegebenen und vereinbarten Ort durchgeführt werden müssen. Sollte es einen Konflikt zwischen einer Bestimmung dieser Vereinbarung und einer Bestellung geben, haben die Bedingungen der Bestellung Vorrang. Eine Bestellung gilt zwischen den Parteien nur dann als anwendbar und unterliegt dieser Vereinbarung, wenn sie von beiden Parteien ordnungsgemäß unterzeichnet oder digital vereinbart wurde.
Nicht-Exklusivität. Dies ist keine ausschließliche Vereinbarung für eine der Parteien und verpflichtet den Kunden nicht (a) zur Nutzung der Systeme oder Dienste von NeuroTracker oder (b) hindert NeuroTracker daran, seine Systeme und Dienste Dritten anzubieten. Ziel ist es, einen Rahmen zu schaffen, mit dem der Kunde Systeme, Lieferungen und/oder Dienstleistungen von NeuroTracker bestellen kann, indem er von Fall zu Fall Bestellungen mit NeuroTracker abschließt.
3. Gegenleistung und Zahlung.
Rechnungsstellung und Zahlung. NeuroTracker stellt dem Kunden eine Rechnung aus und der Kunde zahlt NeuroTracker eine Gebühr in der Höhe und gemäß dem Zeitplan, der in der jeweiligen Bestellung festgelegt ist. Der Kunde hat den gesamten dann fälligen Betrag innerhalb von dreißig (30) Tagen nach Erhalt der Rechnung zu zahlen. Alle Gebühren und Zahlungen erfolgen in kanadischer Währung, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart haben. Rechnungen, die in Fremdwährung zu bezahlen sind, müssen Überweisungsanweisungen enthalten. NeuroTracker kann für Rechnungen, die länger als dreißig (30) Tage nach Erhalt unbezahlt bleiben, Zinsen in Höhe eines niedrigeren Zinssatzes von einem halben Prozent (0,5 %) pro Monat oder dem höchsten nach dem Gesetz von Quebec zulässigen Zinssatz berechnen. Kommt es in gutem Glauben zu einer Streitigkeit bezüglich eines Teils einer Rechnung, wird der Kunde innerhalb einer angemessenen Frist Mitteilung über die Streitigkeit machen und den Streitfall detailliert darlegen und den unbestrittenen Teil gemäß dieser Vereinbarung umgehend bezahlen.
Steuern. In den Gebühren von NeuroTracker sind die geltenden Verkaufs-, Waren-, Dienstleistungs-, Verbrauchs- oder Mehrwertsteuern nicht enthalten. Jede Partei ist für ihre eigenen Einkommenssteuern, Bruttoeinnahmensteuern, Lohnsteuern und Grundsteuern verantwortlich. Die Parteien werden nach Treu und Glauben zusammenarbeiten, um die Steuern im gesetzlich zulässigen Umfang zu minimieren. NeuroTracker stellt auf Rechnungen detaillierte Steuerdetails bereit, sofern dies vom Kunden und/oder nach geltendem Recht angemessen verlangt wird.
Hinweis für Benutzer in den Vereinigten Arabischen Emiraten
Wir akzeptieren Online-Zahlungen mit Kredit-/Debitkarten von Visa und MasterCard in AED.
4. LIZENZ UND Eigentum.
Dem Kunden gewährte Lizenz. Vorbehaltlich der Bedingungen dieser Vereinbarung und der Bestellung gewährt NeuroTracker dem Kunden eine unbefristete, nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Herstellung, Verteilung, zum Export, zur Anzeige und zur Ausführung des NeuroTracker-Systems und/oder die Liefergegenstände, einschließlich aller darin enthaltenen Materialien Dritter im Rahmen der Geschäftsaktivitäten des Kunden. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass NeuroTracker ungeachtet der Bestimmungen dieser Vereinbarung nicht daran gehindert wird, sein geistiges Eigentum oder jedes andere geistige Eigentum, das später unabhängig von den hierunter bereitgestellten Diensten oder im Rahmen einer Vereinbarung mit einem Dritten konzipiert oder entwickelt wird, zu nutzen ohne Einschränkung seine Architektur und Methodik für seine anderen Kunden oder potenzielle Kunden, vorausgesetzt, dass eine solche Nutzung nicht gegen die Vertraulichkeitsverpflichtungen von NeuroTracker gegenüber dem Kunden oder die geistigen Eigentumsrechte des Kunden verstößt.
Geistige Eigentumsrechte. Sofern nicht anders schriftlich angegeben, sind alle geistigen Eigentumsrechte am NeuroTracker-System, den Dienstleistungen und den Liefergegenständen, mit Ausnahme des bereits vorhandenen geistigen Eigentums und/oder der vertraulichen Informationen des Kunden, Eigentum von NeuroTracker. Das bereits bestehende geistige Eigentum des Kunden wird als alle geistigen Eigentumsrechte definiert, die der Kunde unabhängig vom NeuroTracker-System, den Diensten und/oder den Liefergegenständen besitzt. Alle geistigen Eigentumsrechte an jeglichen Modifikationen, Verbesserungen, Erweiterungen, abgeleiteten Arbeiten oder Änderungen, die vom Kunden am NeuroTracker-System und/oder den Liefergegenständen vorgenommen werden (im Folgenden „Verbesserung“), sind das alleinige und ausschließliche Eigentum von NeuroTracker und dem Kunden gewährt NeuroTracker hiermit das alleinige und ausschließliche Recht, Eigentumsansprüche geltend zu machen und/oder eine gesetzlich anerkannte Registrierung von geistigem Eigentum an den genannten Verbesserungen auf weltweiter Basis zu beantragen. Sollte eine Verbesserung ausschließlich vom Kunden entwickelt worden sein, gewährt NeuroTracker dem Kunden ab dem Zeitpunkt der Erstellung dieser Verbesserung eine unbefristete, nicht ausschließliche, gebührenfreie, weltweite Lizenz zur Nutzung, Verwertung, Vervielfältigung, Reproduktion, Herstellung und Verbreitung Sie können die Verbesserung exportieren, anzeigen und durchführen, ohne dass Sie dafür eine zusätzliche Gebühr oder Lizenzgebühr an NeuroTracker zahlen müssen. Die Parteien sind nur berechtigt, die Marken, Handelsnamen, Designmarken oder Logos des jeweils anderen auf eine Weise zu nutzen, die zuvor in einer geltenden PO zwischen ihnen genehmigt wurde, und der Kunde darf keine Hinweise auf geistiges Eigentum entfernen, die von NeuroTracker auf dem System installiert wurden /oder Lieferungen ohne vorherige schriftliche Zustimmung von NeuroTracker.
Nutzungsbeschränkungen. Der Kunde erkennt an, dass das NeuroTracker-System urheberrechtlich geschütztes Material, Geschäftsgeheimnisse und andere geschützte Informationen von NeuroTracker und seinen Lizenzgebern enthält und als solches durch Urheberrechtsgesetze, internationale Urheberrechtsverträge, Geschäftsgeheimnisgesetze und andere anwendbare Gesetze zum Schutz geistigen Eigentums geschützt ist. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass er die Objektcode-Versionen des NeuroTracker-Systems nicht dekompilieren, „entsperren“, zurückentwickeln, disassemblieren oder auf andere Weise in eine für den Menschen wahrnehmbare Form übersetzen wird und dies auch keiner anderen Person oder Organisation unter seiner
Kontrolle gestatten wird , sofern dies nicht gesetzlich zulässig ist);
(ii) den Quellcode, aus dem dieser Objektcode generiert werden kann, zurückzuverfolgen, zu entdecken, zu replizieren oder zu verwenden; oder
(iii) sofern hierin nicht ausdrücklich anders festgelegt, das NeuroTracker-System zu modifizieren oder davon abgeleitete Werke zu erstellen. Der Kunde erklärt sich weiterhin damit einverstanden, dass er keine Vertraulichkeits-, Geschäftsgeheimnis-, Eigentums- oder Urheberrechtshinweise, Marken, Eigentums-, Patent- oder andere Erkennungszeichen oder Designs von Komponenten des NeuroTracker-Systems und davon entfernen, ändern, verdecken oder verschleiern wird reproduziert und in alle Kopien des NeuroTracker-Systems einbezieht.
5. Zusicherungen, Gewährleistungen und Haftungsausschlüsse.
Allgemeine Zusicherungen und Gewährleistungen der Parteien. Die Parteien erklären und gewährleisten hiermit einander, dass:
(a) Autorität; Kein Konflikt. Sie verfügen über die volle Befugnis und Befugnis, diese Vereinbarung abzuschließen und auszuführen, die in dieser Vereinbarung vorgesehenen Lizenzen zu gewähren und sicherzustellen, dass die Ausführung und Lieferung dieser Vereinbarung ordnungsgemäß genehmigt wurde. Diese Vereinbarung verstößt nicht gegen ein Gesetz oder eine andere Vereinbarung, an der eine der Parteien beteiligt ist oder an die sie gebunden ist.
(b) Kein Verstoß. Das NeuroTracker-System und/oder die Liefergegenstände verletzen nicht die geistigen Eigentumsrechte Dritter oder missbrauchen diese nicht. NeuroTracker verfügt über ausreichende Rechte, Titel und Anteile an NeuroTracker und den Liefergegenständen, um diese Vereinbarung abzuschließen und im Rahmen dieser zu erfüllen und die Rechte und Lizenzen in dieser Vereinbarung zu gewähren. Jedes Element, dessen Integration der Kunde durch NeuroTracker in das NeuroTracker-System und/oder die Liefergegenstände anfordert, darf die geistigen Eigentumsrechte Dritter nicht verletzen oder missbrauchen; und
(c) Einhaltung von Gesetzen. Sie müssen alle Bundes-, Landes- und lokalen Gesetze, Verordnungen und Vorschriften einhalten, die für ihre Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung gelten.
(d) Garantie. Für einen Zeitraum von zwölf (12) Monaten ab Abnahme durch den Kunden (der „Gewährleistungszeitraum“) (A) funktionieren das System und die Liefergegenstände, einschließlich der in die Liefergegenstände integrierten Materialien Dritter, bei ordnungsgemäßer Installation und normalem Gebrauch ordnungsgemäß und in Übereinstimmung mit der Dokumentation funktioniert und (B) alle Medien, auf denen Teile des Systems oder der Liefergegenstände installiert sind, einschließlich der darin enthaltenen Materialien Dritter, frei von wesentlichen Konstruktions-, Verarbeitungs- und Materialfehlern sind. NeuroTracker verpflichtet sich, alle Teile des Systems oder der Liefergegenstände, die diesem Unterabschnitt während der Garantiezeit nicht entsprechen, innerhalb einer angemessenen Frist nach Erhalt einer schriftlichen Mitteilung des Kunden, in der der angebliche Fehler detailliert beschrieben wird, zu reparieren, zu reparieren und/oder zu ersetzen .
Haftungsausschluss. SOFERN NICHT AUSDRÜCKLICH IN DIESER VEREINBARUNG BESTIMMT, SCHLIESSEN BEIDE PARTEIEN ALLE ANDEREN GEWÄHRLEISTUNGEN, BEDINGUNGEN, ANSPRÜCHE ODER ZUSICHERUNGEN, OB AUSDRÜCKLICH, STILLSCHWEIGEND ODER GESETZLICH, IN BEZUG AUF DIE LIEFERUNGEN, EINSCHLIESSLICH STILLSCHWEIGENDER BEDINGUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN DER QUALITÄT, LEISTUNG, MARKTGÄNGIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK.
6. Haftungsbeschränkung.
Mit Ausnahme der Haftung, die sich aus den in diesem Abschnitt unten enthaltenen Entschädigungen, der Verletzung des geistigen Eigentums oder der Vertraulichkeit von NeuroTracker durch den Kunden ergibt, in welchem Fall die vorliegende Einschränkung keine Anwendung findet, bleibt die Haftung jeder Partei für Ansprüche jeglicher Art, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben, unabhängig Unabhängig davon, ob der Anspruch auf einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung, einer verschuldensunabhängigen Haftung oder auf andere Weise beruht, dürfen die vom Kunden gemäß dieser Vereinbarung an NeuroTracker gezahlten Gebühren nicht überschritten werden.
Haftungsausschluss. MIT AUSNAHME DER HAFTUNG, DIE SICH AUS (A) GROBER FAHRLÄSSIGKEIT, RÜCKSICHTIGKEIT ODER VORSÄTZLICHEM FEHLVERHALTEN EINER PARTEI, (B) EINEM VERLETZUNG DES GEISTIGEN EIGENTUMS ODER DER VERTRAULICHKEITSRECHTE VON NEUROTRACKER ODER (C) DER IN DIESER VEREINBARUNG ENTHALTENEN GEGENSEITIGEN SCHADENERSATZPFLICHTUNGEN DER PARTEIEN ERGEBEN, WIRD KEINE DER PARTEIEN ENTSTEHEN HAFTEN FÜR JEGLICHE BESONDERE, INDIREKTE, ZUFÄLLIGE, EXEMPLARISCHE, STRAF- ODER FOLGESCHÄDEN, SEI ES AUS VERTRAG, unerlaubter Handlung, FAHRLÄSSIGKEIT ODER ANDERWEITIG, AUCH WENN DIESE PARTEI ÜBER DIE MÖGLICHKEIT HIERFÜR INFORMIERT WURDE.
7. Entschädigungen.
Gegenseitige Entschädigung. Die Parteien entschädigen, verteidigen und halten einander, ihre Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter, Auftraggeber (Partner, Anteilseigner oder Inhaber einer Eigentumsbeteiligung) und Vertreter von und gegen sie schadlos alle Ansprüche, Klagen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verluste, Urteile, Bußgelder, Strafen, Kosten und Ausgaben, einschließlich Anwaltsgebühren, die jeweils von Dritten erhoben werden und sich aus einem tatsächlichen oder angeblichen Tod oder einer Körperverletzung einer Person ergeben Personen oder Verluste oder Schäden an realem oder materiellem persönlichem Eigentum, die angeblich ganz oder teilweise auf Fahrlässigkeit oder vorsätzliches Fehlverhalten der Mitarbeiter oder Vertreter der entschädigenden Partei bei der Erbringung oder Entgegennahme der Dienstleistungen oder bei der anderen Partei zurückzuführen sind Firmengelände. Die Parteien verzichten auf jegliche Immunität, die sie möglicherweise aufgrund staatlicher Arbeiterentschädigungsgesetze genießen, soweit diese Gesetze als Verteidigung bei einem Entschädigungsanspruch gemäß diesem Abschnitt herangezogen werden könnten.
Entschädigung für geistiges Eigentum von NeuroTracker. NeuroTracker stellt den Kunden, seine Muttergesellschaften, Tochtergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren, Mitarbeiter, Vertreter und Vertreter von allen Ansprüchen, Klagen, Verbindlichkeiten, Schäden, Verlusten, Urteilen, Bußgeldern, Strafen, Kosten und Ausgaben frei, verteidigt sie und hält sie schadlos , einschließlich Anwaltskosten, die jeweils von Dritten erhoben werden und sich aus einer tatsächlichen oder angeblichen Verletzung, Veruntreuung oder sonstigen Verletzung der geistigen Eigentumsrechte Dritter durch das NeuroTracker-System und/oder ergeben Von NeuroTracker bereitgestellte Lieferungen oder Dienstleistungen, einschließlich aller Materialien Dritter, die in die Lieferungen integriert sind. Wenn festgestellt wird, dass das NeuroTracker-System oder ein Liefergegenstand rechtsverletzend ist, muss NeuroTracker auf eigene Kosten
(a) dem Kunden das Recht verschaffen, es weiterhin zu nutzen,
(b) es durch ein nicht rechtsverletzendes Äquivalent ersetzen oder
(c) es modifizieren dafür sorgen, dass es nicht verletzend ist.
Wenn keine dieser Alternativen wirtschaftlich sinnvoll ist, wird NeuroTracker die Rückgabe des Systems und der Lieferung veranlassen.
Entschädigungsprozess. Im Falle eines entschädigten Anspruchs gemäß diesem Abschnitt müssen die Parteien Folgendes einhalten: (a) Die entschädigte Partei muss der entschädigenden Partei innerhalb von fünfzehn (15) Werktagen nach Erhalt der entschädigten Partei eine schriftliche Mitteilung über einen solchen Anspruch zukommen lassen Mitteilung eines solchen Anspruchs, jedoch mit der Maßgabe, dass die unterbliebene Mitteilung eines Anspruchs die Pflichten der entschädigenden Partei gemäß diesem Abschnitt nur insoweit mindert, als der entschädigenden Partei durch diese Verzögerung ein Nachteil entsteht; (b) Die entschädigte Partei gewährt der entschädigenden Partei das ausschließliche Recht, einen solchen Anspruch abzuwehren und nach eigenem Ermessen der entschädigenden Partei einen Vergleich zu bilden, und die entschädigende Partei hat das ausschließliche Recht; (c) die entschädigte Partei darf einen solchen Anspruch nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung der entschädigenden Partei begleichen oder vergleichen; und (d) die entschädigte Partei stellt auf Kosten der entschädigenden Partei die Unterstützung und Informationen zur Verfügung, die die entschädigende Partei vernünftigerweise zur Beilegung oder Abwehr solcher Ansprüche benötigt. Die entschädigte Partei kann sich jedoch auf eigene Kosten und mit einem von ihr gewählten Anwalt an der Verteidigung oder Beilegung eines solchen Anspruchs beteiligen.
Ausschlüsse. NeuroTracker entschädigt den Kunden jedoch nicht, sofern der Anspruch auf Rechtsverletzung durch Folgendes verursacht wird: (a) die Änderung des Systems oder der Lieferung durch den Kunden ohne die Erlaubnis oder Unterstützung von NeuroTracker, wobei die Rechtsverletzung ohne eine solche Änderung nicht aufgetreten wäre, (b ) Das Versäumnis des Kunden, von NeuroTracker bereitgestellte Korrekturen oder Verbesserungen innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu nutzen, vorausgesetzt, NeuroTracker weist den Kunden darauf hin, dass seine Nichtnutzung solcher Korrekturen oder Verbesserungen zu einem Anspruch wegen Rechtsverletzung führen könnte, und setzt ihm eine angemessene Frist zur Verfügung Zeit für den Kunden, solche Korrekturen oder Verbesserungen umzusetzen; oder (c) die Nutzung des Liefergegenstandes durch den Kunden in Kombination mit Hardware, Software oder anderen Produkten oder Dienstleistungen, die nicht von NeuroTracker geliefert oder genehmigt oder in dieser Vereinbarung oder einer Bestellung angegeben sind oder von denen vernünftigerweise erwartet wird, dass sie verwendet werden, in einer Weise, die den Verstoß verursacht.
Der vorliegende Abschnitt ist nicht so auszulegen, dass NeuroTracker für Verluste, Schäden, Haftungen oder Kosten haftbar gemacht wird, soweit diese aus Verletzungen Dritter oder Sachschäden resultieren, sofern diese durch Fahrlässigkeit des Kunden oder seiner Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden.
8. Vertraulichkeit.
Allgemein. Die Partei, die vertrauliche Informationen erhält (die „empfangende Partei“), kann vertrauliche Informationen des Offenlegers dieser Informationen (der „Offenleger“) verwenden:
(i) um ihre Rechte auszuüben und ihre Pflichten aus dieser Vereinbarung zu erfüllen; oder
(ii) im Zusammenhang mit der laufenden Geschäftsbeziehung der Parteien.
Die empfangende Partei wird vertrauliche Informationen des Offenlegers nicht für Zwecke verwenden, die nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung gestattet sind. Jede Partei verpflichtet sich, die vertraulichen Informationen der anderen Partei vertraulich zu behandeln und diese vertraulichen Informationen nicht ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Allerdings ist es jeder Partei gestattet, für die Zwecke dieser Vereinbarung relevante Aspekte dieser vertraulichen Informationen nur gegenüber ihren Führungskräften, Mitarbeitern und Auftragnehmern offenzulegen, sofern sie sich verpflichtet hat, die vertraulichen Informationen zu schützen im gleichen Umfang wie im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlich, einschließlich der Durchsetzung einer Vertraulichkeitspflicht, die nicht weniger restriktiv ist als die Verpflichtungen der empfangenden Partei im Rahmen dieser Vereinbarung. Die empfangende Partei schützt die vertraulichen Informationen des Offenlegenden vor unbefugter Nutzung, Zugriff oder Offenlegung auf die gleiche Weise, wie die empfangende Partei ihre eigenen vertraulichen oder geschützten Informationen ähnlicher Art schützt, jedoch mit mindestens angemessener Sorgfalt. Die empfangende Partei muss umgehend Maßnahmen ergreifen, wenn sie von einer unbefugten Nutzung oder Offenlegung der vertraulichen Informationen des Offenlegers erfährt, einschließlich einer Mitteilung an den Offenleger, es sei denn, dass es der empfangenden Partei gesetzlich untersagt ist, eine solche Mitteilung zu übermitteln.
Ausnahmen. Die in diesem Abschnitt dargelegten Verpflichtungen gelten nicht, wenn und soweit die empfangende Partei nachweist, dass:
(a) die der empfangenden Partei mitgeteilten Informationen der empfangenden Partei bereits bekannt waren, ohne dass eine Verpflichtung zur Geheimhaltung besteht;
(b) die empfangende Partei die Informationen in gutem Glauben von einem Dritten erhalten hat, der sich rechtmäßig im Besitz dieser Informationen befindet, ohne zur Geheimhaltung dieser Informationen verpflichtet zu sein;
(c) die Informationen zum Zeitpunkt ihres Erhalts bei der empfangenden Partei öffentlich bekannt waren oder auf andere Weise als durch einen Verstoß gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt geworden sind; oder
(d) die Informationen werden von der empfangenden Partei unabhängig und ohne Nutzung der vertraulichen Informationen der anderen Partei entwickelt.
vorausgesetzt, dass diese Umstände im Fall von (a) bis (d) oben durch einen schriftlichen Nachweis nachgewiesen werden. Die vorstehenden Ausnahmen gelten nicht für personenbezogene Daten. Darüber hinaus ist es der empfangenden Partei gestattet, vertrauliche Informationen des Offenlegers offenzulegen, soweit eine solche Offenlegung gesetzlich oder durch die Anordnung eines Gerichts oder einer ähnlichen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde erforderlich ist, vorausgesetzt, dass die empfangende Partei unter den gegebenen Umständen angemessene Anstrengungen unternimmt Informieren Sie den Offenleger unverzüglich und schriftlich über solche Anforderungen, um dem Offenleger die Möglichkeit zu geben, auf Antrag des Offenlegers Schutzanordnungen oder andere Rechtsbehelfe zu erhalten, die das zuständige Gericht oder eine andere Stelle gewähren kann, und kooperieren Sie mit dem Offenleger Kosten, in jeder rechtmäßigen Klage, um den Umfang einer solchen erforderlichen Offenlegung anzufechten oder einzuschränken.
Zulässige Offenlegung. Ungeachtet gegenteiliger Bestimmungen in dieser Vereinbarung darf keine der Parteien die Bedingungen der Vereinbarung ohne vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei an Dritte weitergeben, außer:
(a) wenn dies von einem Gericht oder einer anderen Regierungsbehörde verlangt wird;
(b) soweit gesetzlich vorgeschrieben;
(c) an den Rechtsbeistand der Parteien;
(d) vertraulich an Buchhalter, Banken und Finanzierungsquellen sowie deren Berater;
(e) im Zusammenhang mit der Durchsetzung der Vereinbarung oder der Rechte aus der Vereinbarung; oder
(f) vertraulich im Zusammenhang mit einer tatsächlichen oder geplanten Fusion, Übernahme oder einer ähnlichen Transaktion.
Persönliche Informationen. Ohne ihre anderen Vertraulichkeitsverpflichtungen gemäß diesem Abschnitt einzuschränken, vereinbaren die Parteien, dass alle personenbezogenen Daten über die einzelnen Benutzer der jeweils anderen Partei und alle anderen Informationen, die mit einer einzelnen Person in Verbindung stehen oder in Verbindung gebracht werden können, das ausschließliche Eigentum dieser Partei sind und bleiben und bleiben werden von der anderen Seite als vertrauliche Informationen behandelt werden. Ohne die Allgemeingültigkeit des Vorstehenden einzuschränken, unterliegt die Nutzung des NeuroTracker-Systems und/oder der Lieferungen oder Dienstleistungen durch den Kunden jederzeit dem DPPP.
Umgang bei Kündigung. Nach Beendigung dieser Vereinbarung und auf Verlangen des Offenlegers muss die empfangende Partei alle vertraulichen Informationen, die sich im Besitz oder unter der Kontrolle der empfangenden Partei befinden, zurückgeben oder auf Verlangen des Offenlegers vernichten und dem Offenleger schriftlich bestätigen, dass die empfangende Partei diese vollständig eingehalten hat diese Anforderungen. Die Zerstörung personenbezogener Daten bedeutet das sichere Löschen aller dieser Informationen und aller Kopien davon aus dem System des Kunden. Wenn sich personenbezogene Daten in einer Datenbank befinden, führt der Kunde einen Löschbefehl aus und verwendet keine vorläufigen Löschvorgänge, z. B. einen auf einen bestimmten Wert gesetzten Indikator. Wenn sich personenbezogene Daten in einer Datei befinden, werden die Datei und alle Kopien der Datei vom Speichermedium gelöscht. Der Kunde hat zu protokollieren, was, wann und wie die betreffenden Daten entsorgt wurden. Ungeachtet des Vorstehenden darf die empfangende Partei eine Kopie aller vertraulichen Informationen des Offenlegers aufbewahren, soweit dies erforderlich ist (i) um geltende Gesetze und Vorschriften einzuhalten und (ii) um etwaige Rechte auszuüben, die über die Beendigung dieser Vereinbarung hinaus bestehen.
9.
Begriff. Die Laufzeit dieser Vereinbarung beträgt drei (3) Jahre ab ihrem Inkrafttreten (die „Laufzeit“). Vor Ablauf der Laufzeit können die Parteien einvernehmlich eine Verlängerung der Laufzeit dieser Vereinbarung vereinbaren. In diesem Fall unterzeichnen und datieren die Parteien einen Nachtrag zu dieser Vereinbarung, der die Laufzeit verlängert („Verlängerte Laufzeit“). Ungeachtet des Vorstehenden endet die Laufzeit erst mit Abschluss oder Kündigung einer zu diesem Zeitpunkt gültigen Bestellung.
Lizenzlaufzeit. Die Lizenzlaufzeit für das System, das von NeuroTracker gemäß dieser Vereinbarung lizenziert wird, ist unbefristet, sofern in einer anwendbaren PO-
Kündigung wegen Zahlungsverzugs nicht ausdrücklich etwas anderes festgelegt ist. Jede Partei kann diese Vereinbarung wegen Nichterfüllung durch die andere Partei (die „säumige Partei“) durch schriftliche Mitteilung an die säumige Partei kündigen, wenn die säumige Partei mit der Erfüllung einer der wesentlichen Verpflichtungen dieser Vereinbarung in Verzug gerät oder diese nicht erfüllt und ein solcher Verzug nicht innerhalb von dreißig (30) Tagen nach schriftlicher Mitteilung der nicht säumigen Partei („Versäumnismitteilung“) behoben wird, hat die nicht säumige Partei das Recht, (a) diese Vereinbarung durch schriftliche Mitteilung zu kündigen zum säumige Partei und/oder (b) alle anderen Rechte und Rechtsbehelfe in Anspruch zu nehmen, die ihr gesetzlich oder nach Billigkeitsrecht zustehen.
Kündigung wegen Insolvenz. Jede Partei kann diese Vereinbarung mit sofortiger Wirkung durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen, wenn die andere Partei: (a) ihr Geschäft beendet oder aussetzt; (b) zahlungsunfähig wird, schriftlich zugibt, dass es nicht in der Lage ist, seine Schulden bei Fälligkeit zu begleichen, eine Abtretung zugunsten der Gläubiger vornimmt oder der Kontrolle eines Treuhänders, Konkursverwalters oder einer ähnlichen Behörde unterliegt; oder (c) Gegenstand eines Konkurs- oder Insolvenzverfahrens wird. Für den Fall, dass eines der oben genannten Ereignisse eintritt, muss diese Partei die andere Partei unverzüglich schriftlich über die
Wirkung der Kündigung informieren. Bei Beendigung dieser Vereinbarung und aller Bestellungen durch eine der Parteien oder bei deren Ablauf geschieht Folgendes:
(a) Der Kunde gibt NeuroTracker alle Papiere, Materialien und sonstigen Besitztümer zurück, die er im Zusammenhang mit der Erfüllung dieser Vereinbarung besitzt;
(b) NeuroTracker wird für alle bis zum Datum der Kündigung unbezahlten und akzeptierten Leistungen bezahlt (basierend auf einem Stundensatz oder, für Bestellungen mit Festpreisen (falls zutreffend), anteilig); und
(c) wenn die Vereinbarung oder eine Bestellung aufgrund des Verzugs von NeuroTracker gekündigt wird, stellt NeuroTracker dem Kunden auf Wunsch und ohne zusätzliche Kosten Übergangsdienste zur Verfügung, um die Arbeit effektiv an einen anderen Anbieter zu
übertragen und NeuroTracker oder deren Tochtergesellschaften, Muttergesellschaften, verbundenen Unternehmen, leitenden Angestellten, Direktoren und/oder Mitarbeiter und ergeben sich aus oder stehen im Zusammenhang mit dieser Vereinbarung oder ihrem Gegenstand, ihrer Auslegung, Erfüllung oder Durchsetzung (einschließlich jeglicher unerlaubter Handlung oder gesetzlicher Ansprüche) („Streit“ ) wird in englischer Sprache von einem Einzelschiedsrichter in Montreal, Quebec, in Übereinstimmung mit der Canadian Arbitration Association (die „CAA-Regeln“) geschlichtet und das Urteil über den vom Schiedsrichter erlassenen Schiedsspruch kann von jedem dafür zuständigen Gericht gefällt werden. Alle für die Streitigkeit relevanten Dokumente und Informationen, die sich im Besitz einer Partei befinden, müssen der anderen Partei spätestens sechzig (60) Tage nach Zustellung des Schiedsantrags zur Verfügung gestellt werden, und der Schiedsrichter kann solche Aussagen oder andere als notwendig erachtete Offenlegungen zulassen für eine faire Anhörung. Die Verhandlung darf zwei Tage nicht überschreiten. Der Schiedsspruch muss innerhalb von neunzig (90) Tagen nach der Aufforderung zugestellt werden. Die Parteien haben diese Fristen zur Beschleunigung des Verfahrens vorgesehen, sie sind jedoch nicht zuständig, und der Schiedsrichter kann aus wichtigem Grund angemessene Verlängerungen zulassen, die die Gültigkeit des Schiedsspruchs jedoch nicht beeinträchtigen. Der Schiedsrichter kann vorläufige und endgültige Unterlassungsansprüche und andere Rechtsbehelfe gewähren, darf jedoch keinen Straf-, exemplarischen, dreifachen oder anderen erhöhten Schadensersatz zusprechen. Soweit gesetzlich zulässig, darf kein hierin beschriebenes Schiedsverfahren mit einem Schiedsverfahren verbunden werden, an dem eine andere Partei beteiligt ist, sei es im Rahmen eines Sammelschiedsverfahrens oder auf andere Weise. Im Falle eines Widerspruchs zwischen den Bestimmungen dieses Abschnitts und den CAA-Regeln hat der vorliegende Abschnitt Vorrang. Die oben beschriebenen Beschränkungen der Rechtsbehelfe können in dem Umfang als unwirksam erachtet werden, der zur Wahrung der Durchsetzbarkeit der Schiedsvereinbarung erforderlich ist. Sollte eine Bestimmung dieser Schlichtungsvereinbarung ungültig oder nicht durchsetzbar sein, so gilt dies im gesetzlich vorgeschriebenen Mindestmaß und alle anderen Bestimmungen bleiben gültig und durchsetzbar.
11. Allgemeine Bestimmungen.
11.1 Exportkontrolle. Jede Partei trägt die Verantwortung für die Einhaltung aller geltenden Exportkontrollgesetze und Wirtschaftssanktionsprogramme in Bezug auf ihr jeweiliges Geschäft, ihre Einrichtungen und die Bereitstellung von Dienstleistungen oder Produkten an Dritte.
11.2 Keine Drittbegünstigten. Diese Vereinbarung dient ausschließlich den Vorteilen der Vertragsparteien und nichts in dieser Vereinbarung begründet Rechte Dritter an einer natürlichen oder juristischen Person, die nicht Vertragspartei dieser Vereinbarung ist.
11.3 Zuordnung. Ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von Costco, die nach alleinigem und freiem Ermessen von Costco erteilt oder verweigert werden kann, darf der Kunde diese Vereinbarung nicht abtreten oder Pflichten aus dieser Vereinbarung delegieren. Eine Abtretung entbindet den Kunden nicht von seinen Verpflichtungen aus dieser Vereinbarung oder einer Bestellung oder Lizenz. Jeder Versuch, diese Vereinbarung oder Rechte oder Pflichten daraus unter Verstoß gegen diesen Abschnitt abzutreten, ist ungültig und wirkungslos.
11.4 Hinweise. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbart haben, gelten alle im Rahmen dieser Vereinbarung erforderlichen Mitteilungen als wirksam, wenn sie entweder per (a) persönlicher Zustellung, (b) eines international anerkannten Kuriers oder (c) per Einschreiben mit Rückschein unter angefordert werden die in der Bestellung angegebenen Adressen
Unterlassungsanspruch
Gerichtsstand
Kosten
Salvatorische Klausel
Kein Verzicht; Änderungen. Diese Vereinbarung kann nur durch eine nachträglich datierte schriftliche Urkunde geändert werden, die im Namen beider Parteien von einer ordnungsgemäß bevollmächtigten Person unterzeichnet wird. Kein Verzicht einer der Parteien im Falle einer Verletzung oder Nichterfüllung durch die andere Partei im Rahmen dieser Vereinbarung darf als Verzicht auf dieselbe oder eine spätere Verletzung oder Nichterfüllung ausgelegt werden, noch darf eine Verzögerung oder Unterlassung bei der Suche nach Abhilfe oder der Ausübung eines Rechts als Verzicht ausgelegt werden Verzicht einer Partei auf ihre Rechte oder Rechtsmittel in Bezug auf einen solchen Verstoß oder Verzug.
Unabhängiger Auftragnehmer. Bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag handelt NeuroTracker in der Eigenschaft eines unabhängigen Auftragnehmers und nicht als Mitarbeiter oder Vertreter des Kunden. NeuroTracker erkennt an, dass als unabhängiger Auftragnehmer weder das Unternehmen noch seine Mitarbeiter oder Auftragnehmer Anspruch auf Leistungen an Arbeitnehmer des Kunden haben, einschließlich, aber nicht beschränkt auf Urlaubs-, medizinische, zahnmedizinische oder Rentenleistungen. Keine Partei hat das Recht oder die Befugnis, im Namen einer anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder zu begründen oder im Namen einer anderen Partei Zusicherungen oder Gewährleistungen abzugeben, sei es ausdrücklich oder stillschweigend, oder die andere Partei in irgendeiner Hinsicht zu binden.
Höhere Gewalt. Keine der Parteien haftet im Rahmen dieser Vereinbarung für die Nichterfüllung oder Verzögerung bei der Erfüllung ihrer Verpflichtungen im Rahmen dieser Vereinbarung aufgrund von Streiks, Unruhen, Aufständen, Bränden, Überschwemmungen, Stürmen, Explosionen, Terrorakten, höherer Gewalt, Krieg, Erdbeben oder andere Ursachen, die außerhalb der angemessenen Kontrolle dieser Partei liegen. Die Partei, die sich auf höhere Gewalt beruft, hat die Veranstaltung unverzüglich und erneut nach Beendigung der Veranstaltung schriftlich anzuzeigen.
Keine Einstellung. Beide Parteien vereinbaren, dass während der Laufzeit dieser Vereinbarung und für einen Zeitraum von einem Jahr nach Abschluss oder Beendigung dieser Vereinbarung keine der Parteien wissentlich einen Mitarbeiter, ehemaligen Mitarbeiter oder Vertreter der anderen Partei einstellen, diesem ein Beschäftigungsangebot unterbreiten oder ihn anwerben wird wer bekanntermaßen an dieser Vereinbarung und der Ausführung der hierin enthaltenen Dienste beteiligt ist, ohne die vorherige schriftliche Zustimmung der anderen Partei. Ungeachtet des vorstehenden Satzes gilt die Veröffentlichung verfügbarer Stellen in Massenkommunikationsmedien oder durch andere Standardpraktiken, die nicht auf eine bestimmte Person abzielen, nicht als Werbung, und die Einstellung von Personen als Reaktion darauf wird nicht als Verstoß gegen diesen Abschnitt angesehen.
Überschriften. Die beschreibenden Überschriften dieser Vereinbarung dienen nur der Übersichtlichkeit und stellen keinen Bestandteil dieser Vereinbarung dar.
Gegenstücke. Diese Vereinbarung kann in mehreren Ausfertigungen ausgeführt werden, von denen jede als Original gilt und alle als ein und dieselbe Vereinbarung gelten. Diese Vereinbarung kann per Fax unterzeichnet werden, das als Original gilt.
Gesamte Vereinbarung. Diese Vereinbarung stellt zusammen mit ihren Anlagen, sofern zutreffend, und allen zusätzlichen POs, die durch Bezugnahme hierin aufgenommen werden, die gesamte Vereinbarung zwischen den Parteien in Bezug auf den Vertragsgegenstand dar und ersetzt in jeder Hinsicht alle vorherigen oder gleichzeitigen Vorschläge, Verhandlungen, Gespräche, Diskussionen und Vereinbarungen zwischen den Parteien bezüglich der Liefergegenstände.
NeuroTracker und der Kunde haben den Bedingungen des vorliegenden CMLST zum Zeitpunkt der Unterzeichnung der hierin genannten Bestellung zugestimmt.